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Ab Anfang Oktober beginnt wieder die Drückjagdzeit. Anbei in der Anlage ein paar Tipps und Tricks wie Sie die Drückjagd zu einem Erlebnis werden lassen und nicht zum Alptraum.

 

Denke Sie auch an kleinere Details und ggf. Vorschriften in Landes oder Bundesforst. Hier insbesonders der Schießnachweis und das benutzen von bleifreier Munition, wenn gefordert.

Wer tut was, wann, wie wo und wozu:

Erstes Abgehen der Treiben

  • Beim ersten Ablaufen der Treiben auf das Schussfeld achten – gibt es Kugelfang?
  • Muss das Schussfeld freigeschnitten werden?
  • Können sich die Standnachbarn nach Standeinnahme sehen?
  • Wo müssen Drückjagdböcke aufgestellt werden (Standfestigkeit, Zustand, Kugelfang)?
  • Schützenstände im Treiben, abhängig von Geländestruktur, Sicherheit
  • Wie verläuft das Treiben – wo gehen die Treiber am Jagdtag (Schussfeld)?
  • Wo könnten die Fahrzeuge geparkt werden (außerhalb des Gefahrenbereichs!)?
  • Wo warten während der Jagd die an der Jagd beteiligten Personen (Wildbergetruppe)?

Zweites Abgehen der Treiben

  • Sicherheitsbereiche kennzeichnen (Schussfeld)
  • Warnzeichen anbringen
  • Schützenfolge auszeichnen
  • Standnummern anbringen
  • Alle sonstigen sicherheitsrelevanten Kennzeichnungen anbringen (z.B. Pkw-Parkplatz)

 Die Ansprache des Jagdleiters (10 Kernaussagen)

  • „Begrüßung“ (Bläser)
  • Einleitung – Ablauf der Jagd (wie, wann, wo)
  • Verhalten auf dem Stand = Erfolg
  • Abholung der Schützen
  • Sicherheitsregeln
  • Freigabe
  • Hinweis Streckelegen & Schüsseltreiben
  • Uhrenvergleich
  • Gruppeneinteilung
  • „Aufbruch zur Jagd“ (Bläser)


Die Ansage des Gruppenleiters / Anstellers

  • Wann ist das Treiben (Anfang/Ende)?
  • Wo ist das Treiben (Verlauf)?
  • Nachbarn verständigen
  • Sicherheitszonen zeigen
  • Kugelfang – gewachsener Boden!
  • Schussentfernung (z.B. max. 50 Meter)
  • Treiber, Hunde, Waldbesucher können von überall kommen
  • Schütze darf Stand nicht verlassen!
  • Auf Abholung warten
  • Ende Treiben – Waffe entladen!
  • „Waidmannsheil“

Unfallverhütungsvorschrift

Verkehrssicherungspflicht bei Drückjagden

Der Tag der Jagd

Häufig erlebe wir, dass die Jagdscheinkontrolle belächelt wird. Dabei ist der Besitz eines gültigen Jagdscheins die Bestätigung für den Jagdleiter, dass ein Versicherungsschutz besteht. Durch die Versicherung sind im Ernstfall die Kosten eines Jagdunfalls erst einmal abgesichert. Wenn der Jagdleiter alles richtig geplant und vorbereitet hat, bekommt er am Jagdtag selbst kaum noch etwas zu tun. Seine Aufgabe besteht ausschließlich darin, die Jagdleiteransprache vor und nach der Jagd zu halten, Anweisungen zu geben, zu dokumentieren und die Durchführung der Jagd zu kontrollieren.

Zu guter letzt der nicht vorhersehbare Ernstfall

Jedem Jagdleiter sei ans Herz gelegt zu überdenken, was zu tun ist, wenn es  doch zum Unglück kommt. Dabei bieten sich bei jeder Drückjagd auf allen Zetteln, Blättern oder Karten die Telefonnummer des Jagdleiters sowie die Notrufnummern aufgedruckt an. Somit geben wir den Beteiligten ein sicheres Gefühl, im Ernstfall nicht allein zu sein.

Viel Weidmannsheil!!!

 

 

 

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